Landtag beschließt Neuregelung für Feuerwehr-Führerscheine
„Ich begrüße diesen Beschluss, er bedeutet, dass durch ein vereinfachtes Verfahren Mitglieder der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten können. Dadurch entstehen für die Kommunen geringere Kosten und den Ehrenamtlichen wird ihr Engagement erleichter."
Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, erläutert Habersaat. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen konnte seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Stattdessen musste dafür der teurere LKW-Führerschein erworben werden. Der Abgeordnete freut sich: „Mit der neuen Regelung wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen. So wird sichergestellt, dass in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen."
Die Zuständigkeit und das Verfahren werden durch eine Fahrberechtigungsverordnung geregelt. Wer einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellt, muss mindestens seit zwei Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B haben. Es bedarf einer intensiven Einweisung samt abschließender Prüfungsfahrt. Vor allem jüngere Feuerwehrangehörige, die seit zwei Jahren ihren Klasse B - Führerschein haben, werden hiervon profitieren.
