Unternehmen in die Verantwortung nehmen
Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Arbeit. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten haben deshalb eine gesellschaftliche Aufgabe: Sie sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen zu beschäftigen. 41% der Unternehmen entziehen sich dieser Pflicht jedoch durch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Die Folge ist, dass die derzeit positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt an den Arbeitnehmer_innen mit Handicap vorbeigeht. Gegen den allgemeinen Trend ist die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sogar gestiegen. Das ist ungerecht und darf so nicht bleiben, beschloss nun die SPD Stormarn.
Andreas Guhr, aktiver Gewerkschafter und Mitglied der SPD Bad Oldesloe, brachte den Antrag in den Kreisparteitag ein, die Ausgleichszahlung für Unternehmen bei Beschäftigung einer zu geringen Anzahl von Behinderten „wesentlich zu erhöhen". „Die traurige Praxis des ‚Freikaufens' muss unattraktiver werden", forderte er. Die Unternehmen müssten ihrer volkswirtschaftlichen und sozialen Verantwortung nachkommen, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lasse. Auch dem viel beklagten Fachkräftemangel könne auf diesem Weg begegnet werden. Nach § 77 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe derzeit 3.260 Euro jährlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.
Der Kreisparteitag der SPD Stormarn folgte der Argumentation von Andreas Guhr einstimmig. Martin Habersaat, Vorsitzender der SPD Stormarn: „Da die Abgabe eine bundesgesetzliche Vorgabe ist, haben wir uns nun an unsere Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn und Franz Thönnes gewandt. Mit ihnen werden wir erörtern, in welchen Schritten wir zum Ziel kommen können." Bei der Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen werden die Betriebe übrigens vielfältig beraten und unterstützt. Guhr: „Es gibt keine guten Ausreden, seine Verantwortung nicht wahrzunehmen!"
