Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zu den aktuellen Investitionsbeschlüssen im Bildungsbereich:
Im Wahlprogramm 2012-2017 haben wir, ebenso wie im Koalitionsvertrag, der Bildung Priorität eingeräumt. Das hat sich in den ersten Haushalten der Landesregierung ebenso niedergeschlagen wie in dem Grundsatz, die Hälfte der durch den Schülerrückgang theoretisch frei werdenden Stellen zur Qualitätsverbesserung im System zu belassen. Angesichts der Haushaltslage des Landes und der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse wird die zweite Hälfte der freiwerdenden Mittel für die Haushaltskonsolidierung zu nutzen sein. Zum Vergleich: Schwarz-Gelb wollte alle diese Stellen in die Haushaltskonsolidierung geben.
Durch die dauerhafte Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund (36,4 Millionen Euro) ergab sich jetzt die Möglichkeit, einen großen Schritt in Richtung unserer bildungspolitischen Ziele bewältigen zu können. Wir haben das Verhältnis von Schüler- und Lehrerzahl wieder verbessert und werden dies schrittweise auch weiterhin tun.
Folgende Maßnahmen hat der Koalitionsausschuss am 16. Juni beschlossen:
1. Verbesserung der Unterrichtsversorgung
Um schon zum 1. August 2014 Verbesserungen erreichen zu können, werden wir in einem Nachtragshaushalt 2014 für August bis Dezember 4,75 Millionen Euro (228 Stellen) bereitstellen. Am 1. August 2015 folgen weitere 200 Stellen, 2016 100 Stellen (in diesem Jahr erfolgt eine Entlastung der Situation zusätzlich dadurch, dass der doppelte Abiturjahrgang die Gymnasien verlässt), 2017 folgen weitere 200 Stellen. Insgesamt können so 728 Lehrerstellen mehr im System verbleiben, als zunächst geplant. Außerdem wird durch eine Aufstockung des Vertretungsfonds die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen verbessert.
2. Ressourcen für die Inklusion
Ab 2015 werden 314 (42.000 Euro pro Stelle) schulische Assistenzstellen eingerichtet, die den Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen an Schule Beteiligten helfen, die Herausforderungen durch die Inklusion zu bewältigen. Im September 2014 wird das Bildungsministerium ein Konzept vorlegen, das diese Möglichkeiten berücksichtigt.
3. Hochschulpakt III
Über die Finanzierung des Hochschulpakts III (2016-2020) helfen wir unseren Hochschulen die steigenden Studierendenzahlen zu bewältigen. Seit 2007 steigen die Studierendenanfängerzahlen in Schleswig-Holstein an und erreichen ihren Höhepunkt 2016 (doppelter Abiturjahrgang). Ein Teil der Finanzierung erfolgt ab 2016 über die bisher für das BAföG eingestellte Vorsorge (ca. 10 Mio. Euro jährlich). Weitere 2 Mio. Euro werden für Investitionen in die soziale Infrastruktur an den Hochschulen verwendet. Über die konkrete Verwendung wird im Zuge der Beratungen des Haushalts 2015 entschieden.
4. Kitas stärken
2015 werden 5 Mio. Euro aus der von der Landesregierung vorgesehenen BAföG-Vorsorge für Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen verwendet. Hierüber wird ein Qualitätsmanagement („KiTa-Zertifizierung“) in Anlehnung an das Hamburger Modell realisiert werden. Der sog. Kita-TÜV setzt das Vorhandensein eines internen Qualitätsmanagements voraus, legt u.a. ein besonderes Augenmerk auf die Ernährung der Kinder und achtet z.B. auf das Beschwerdemanagement in einer Kita.