Mehr Gerechtigkeit in der Lehrerbesoldung

Martin Habersaat
Martin Habersaat

Seit dem Schulgesetz 2007 gibt es in Schleswig-Holstein Gemeinschaftsschulen. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden Teile der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Flensburg umgestellt. Im vergangenen Jahr haben wurde die Ausbildung aller künftigen Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein an das neue Schulsystem angepasst, in dem auf die Grundschule nur noch zwei allgemein bildende Schularten folgen, später ergänzt durch die beruflichen Schulen.

„Alle neuen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen bekommen zukünftig in Schleswig-Holstein A13. Sie tun das Gleiche, und sie bekommen das Gleiche“, sagte heute (3. März) Bildungsministerin Britta Ernst. Die Ministerin stellte die Vorstellungen des Ministeriums für Schule und Berufsbildung zur neuen Lehrkräftebesoldung in fünf Kernpunkten vor: Demnach werden erstens alle neuen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen im Land in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft, zweitens sollen die früheren Grund- und Hauptschullehrkräfte von A12 zu A13 wechseln können und drittens sollen Lehrkräfte für das Sekundarschullehramt genauso besoldet werden wie Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen und wie die bisherigen Realschullehrkräfte. Als vierten Punkt einer neuen Lehrkräftebesoldung nannte Ernst, dass Lehrerinnen und Lehrer mit zwei Sekundarstufe-II-Fächern wie die heutigen Gymnasiallehrerinnen und -lehrer eingestuft werden und eine Stellenzulage erhalten sollen. Die Besoldung der Grundschullehrkräfte – fünfter Punkt – sollen nicht angehoben werden.

Zu diesen Beschlüssen der Landesregierung erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat: „Die Veränderungen im Schulsystem müssen natürlich auch bei der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nachvollzogen werden. Leitprinzip muss dabei sein, dass es für die gleiche Arbeit die gleiche Besoldung gibt. Dieses Paket ist nicht kostenneutral zu realisieren, und das Land geht an die Grenze dessen, was angesichts der Schuldenbremse möglich ist. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es seitens der Beschäftigten auch weitergehende Wünsche gibt. Schleswig-Holstein kann leider nicht bei den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern die Vorreiterrolle in der Bundesrepublik einnehmen, die wir uns wünschen würden.“

Das künftige Landesbesoldungsgesetz stehe nun in seiner Startphase. Die Regierung führt jetzt die Anhörung der Verbände durch und wird im Sommer mit einem möglicherweise veränderten Entwurf in den Landtag gehen. Dann hat das Parlament das Wort, und wie bei jedem Gesetzesprojekt ist nicht auszuschließen, dass wir zu weiteren Veränderungen kommen. Habersaat: „Wir hoffen, dass die Gewerkschaften und Verbände der Lehrerinnen und Lehrer sich konstruktiv und realistisch an diesem Dialog beteiligen werden.“

Hintergrund für die neuen Regelungen sind Auslaufen und späterer Wegfall der Schulart Regionalschule in Schleswig-Holstein und das neue Lehrkräftebildungsgesetz, das seit dem 1. August 2014 in Kraft ist und sich an der der Schulstruktur aus Grundschule, Gymnasium und Gemeinschaftsschule orientiert. Die Bildungsministerin erläuterte, dies führe dazu, dass Lehrkräfte mit verschiedenen Ausbildungshintergründen an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien die gleichen Aufgaben übernähmen. „Damit lag die Frage auf dem Tisch: Wie muss die Besoldung vor diesem Hintergrund aussehen?“ sagte Ernst und erklärte, diese Frage müsse bis zum 1. Februar 2016 geklärt sein, denn dann kämen die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen Grundschullehramt-Studiums in den Vorbereitungsdienst. Die Absolventinnen und Absolventen des Sekundarschullehramts hingegen kämen gestaffelt erst später in den Vorbereitungsdienst.

Zu den Kosten sagte Ministerin Ernst, eine Überleitung der Grund- und Hauptschul-Lehrkräfte von A12 zu A13 führe zu Mehrkosten gegenüber dem Status quo von 11 Millionen Euro – aufwachsend bis zum Jahr 2023. Bei den Lehrerinnen und Lehrern mit zwei Sekundarstufe-II-Fächern sei auch mit steigenden Kosten zu rechnen: Aufwachsend über 30 Jahre ab 2021 jährlich 175.000 Euro; gegenüber dem Status quo koste das bis zum Jahr 2051 aufwachsend rund 5,3 Millionen Euro mehr. Später kommen jährlich aufwachsend 11,6 Millionen Euro für Versorgungsleistungen für übergeleitete und neue Lehrkräfte hinzu. Dazu kommen ab dem Jahr 2019 steigende Kosten für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sukzessive auf 600.000 Euro anwachsen.