Das Land beteiligt sich dauerhaft an der Finanzierung: Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) hat das Land ab 1.1.2015 dauerhaft die Finanzierung der Mittel für die Schulsozialarbeit übernommen, die vorher der Bund bezahlt hat. Dabei geht es um 13,2 Millionen Euro im Jahr, von denen etwas mehr als 600.000 Euro nach Stormarn fließen. Hinzu kommen 4,6 Millionen Euro jährlich, die das Land auch schon vorher übernommen hat und die primär den Grundschulen zugute kommen sollen. Hier ist Stormarn mit einem Anteil von 411.000 Euro dabei. Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek: „Der Bedarf der Schulen an Unterstützung ist groß, multiprofessionelle Teams sind die Zukunft. Mit der dauerhaften Sicherstellung dieser Mittel ist uns ein großer Schritt nach vorne gelungen.“
Die Verteilung unter den Kreisen und kreisfreien Städten richtet sich im Falle der 13,2 Millionen nach dem Prozentanteil, mit dem der einzelne Kreis bzw. die kreisfreie Stadt im jeweils vorvergangenen Jahr (aktuell also 2013) am Gesamtvolumen der Ausgleichsleistungen des Bundes beteiligt war. Im Klartext: Sozial schwächere Regionen bekommen mehr als starke. Die Verteilung der 4,6 Millionen Euro richtet sich nach Schülerzahlen in den Grundschulen. Wie genau die Mittel an die einzelnen Schulträger verteilt werden, entscheidet der Kreis mit. Sicher ist: Sie dürfen nur für Schulsozialarbeit ausgegeben werden. Die vom Land bereitgestellten Mittel sind auch nicht die Obergrenze für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit. Schulträger und Kreise können zusätzlich eigene Anstrengungen zu unternehmen, um bedarfsgerecht auch an anderen Schularten als der Grundschule Schulsozialarbeit umzusetzen. Viele Schulträger in Stormarn tun dies bereits in beachtlichem Umfang.
Habersaat: „Zwei Wünsche verbinde ich mit diesen Mitteln: Erstens hoffe ich, dass sie möglichst oft zusätzlich eingesetzt werden und nicht bisheriges Engagement der Städte und Gemeinden ersetzen. Zweitens hoffe ich, dass nun, wo die Beteiligung des Landes dauerhaft zugesagt ist, Befristungen aufgehoben und Sozialpädagoginnen und -pädagogen dauerhaft eingestellt werden.“