Schulbegleitung gesichert

Martin Habersaat, Stormarn
Martin Habersaat, Stormarn

In den vergangenen Monaten hat die Zukunft der Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Aus diesem Grunde haben die zuständigen Ministerien und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag noch kurz vor Beginn der Sommerferien gemeinsam klargestellt, dass auch im kommenden Schuljahr kein Kind mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Unterstützung bleibt. Darüber freut sich Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek.

An den Grundschulen neu eingerichtet wird zum Schuljahr 2015/2016 die Schulische Assistenz. Hierfür werden mehr als 400 Kräfte beim Land, bei den Schulträgern oder freien Trägern angestellt werden, deren Aufgabe es ist, die Schulen im Kernbereich der pädagogischen Arbeit und auf dem Weg zur inklusiven Schule zu unterstützen. Die Kräfte, die über eine hinreichende Qualifikation verfügen, werden in den nächsten Wochen vom Land oder den Schulträgern ausgewählt und eingestellt.  Durch die neue Unterstützungsstruktur im Grundschulbereich müssen auch die Wechselwirkungen mit den von den Kreisen und kreisfreien Städten erbrachten Leistungen neu abgestimmt werden. Unabhängig von diesem neuen Unterstützungsinstrument sei die individuelle Schulbegleitung, so der Abgeordnete. Dafür bestehe ein Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch als Leistung zur Eingliederungshilfe. „Die Schulbegleitung ist nicht der Schule, sondern dem einzelnen Kind mit Förderbedarf zugeordnet“, stellte Habersaat klar.

Nach den Missverständnissen der letzten Wochen, die große Verunsicherung bei vielen Eltern hervorgerufen hätten, sei es eine gute Nachricht, dass klargestellt werde: Die Schulassistenz ersetzt die Schulbegleitung nicht, sondern wird zusätzlich zu ihr eingerichtet. „Beide Systeme müssen sich ergänzen und ineinander greifen. Denn die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf ist ein Auftrag an unsere gesamte Gesellschaft, dem sich das Land ebenso wie die Kreise und die kommunalen Schulträger stellen müssen“, so der Abgeordnete. „Ich freue mich deshalb darauf, dass es bald auch an unseren Schulen mit der Schulassistenz losgehen kann.“

Ministerien und Landkreistag stellten gemeinsam klar, dass auch im Grundschulbereich weiterhin ein Anspruch auf Schulbegleitung durch die Jugend- und Sozialhilfe besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Jeder Einzelfall werde auch zukünftig im dafür vorgesehenen Bedarfsermittlungsverfahren durch die zuständigen Jugend- und Sozialhilfeträger sorgfältig geprüft und die Anträge der Eltern beschieden. Wegen des notwendigen Abstimmungsbedarfs zwischen den Aufgaben der Schulischen Assistenz und der Schulbegleitung sind die Anträge dieses Jahr zum Teil später beschieden worden als es die Eltern aus den vergangenen Jahren kennen; nun werden aber in allen Kreisen die Entscheidungen getroffen.

Land und Kreise werden im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft dafür Sorge tragen, dass die vorgesehenen Unterstützungssysteme für beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler möglichst optimal ineinander greifen und die Hilfen bestmöglich aufeinander ab-gestimmt sind. Sie gehen davon aus, dass auch diejenigen Schulträger, die sich dafür entschieden haben, die schulische Assistenz selber anzustellen, kooperativ hierzu beitragen. Habersaat: „Es stehen jetzt mehr Ressourcen für die Inklusion zur Verfügung als jemals zuvor. Nach anfänglichen Ruckeleien kann die Situation für alle Beteiligten jetzt nur besser werden.“