DaZ in Schleswig-Holstein

Sackhüpfen
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Bildungsministerium legt aktualisierte Zahlen vor: In Schleswig-Holstein gilt für alle Flüchtlingskinder vom ersten Tag an die Schulpflicht. Für Sechs- bis Sechzehnjährige besteht die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule, Sechzehn- bis Achtzehnjährige werden an berufsbildenden Schulen beschult. Im allgemein bildenden Bereich werden derzeit 6.680 Schülerinnen und Schüler in den Basisstufen beschult. Sie verteilen sich auf 182 DaZ-Zentren und 438 DaZ-Klassen. Das geht es aus einer aktuellen Übersicht des Bildungsministeriums hervor. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Bildungsministerin Britta Ernst veröffentlicht einmal monatlich aktuelle Zahlen, um Transparenz zu schaffen und eine sachliche Diskussion zu gewährleisten.“

Habersaat: „Natürlich können die Schulen die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler nur mit zusätzlichem Personal bewältigen.“ Im Laufe des Jahres 2015 wurden deshalb insgesamt 365 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte geschaffen, um Arbeit der DaZ-Zentren zu unterstützen und die Unterrichtsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler auch vor dem Hintergrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen sichern zu können. Im Haushalt 2016 sind zur Nachsteuerung angesichts der ansteigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern weitere bis zu 280 zusätzliche Lehrerstellen eingestellt sowie vier Millionen Euro für die Beruflichen Schulen. Durch einen Nachtragshaushalt sollen weitere 100 Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

Bisher konnten die DaZ-Stellen im allgemein bildenden Bereich in der Regel mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden, die zusätzlich eine DaZ-Qualifikation haben. Um den Bedarf auch künftig decken zu können, wird die modularisierte DaZ-Qualifizierung derzeit umgestellt auf ein „Blended-Learning-Konzept“, das Präsenzelemente mit online gestützten Lerneinheiten verbindet. So kann die Dauer der Qualifizierung verkürzt werden, ohne die Inhalte oder die Qualität zu reduzieren. Die Ausbildungsangebote für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wurden verstärkt:  Junge Lehrkräfte, die ab 1. Februar ihr Referendariat nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung begonnen haben, können ein DaZ-Zertifikat erwerben, das die Hausarbeit im Rahmen der Staatsprüfung ersetzt. Dieses DaZ-Zertifikat erhält, wer an dem Kurs „ Deutsch als Zweisprache“ teilnimmt und diesen mit einer benoteten Abschlussklausur beendet.

An den berufsbildenden Schulen werden derzeit 3918 Flüchtlinge beschult. Sie erhalten hier ein Angebot an Berufsorientierung und Deutschunterricht im Ausbildungsvorbereitungsjahr (AVJ) und in den Berufseingangsklassen (BEK). DaZ-Strukturen werden hier aufgebaut, bisher haben 121 Lehrkäfte dieser Schulen eine DaZ-Qualifikation erworben. Einige Schülerinnen und Schüler mit höherem Sprachstand haben bereits die Möglichkeit genutzt, eine Ausbildung im Dualen System oder in einer Berufsfachschule zu beginnen. Die Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG) wird auch 2016 fortgesetzt. 2015 konnten auf der Grundlage des mit 1,5 Millionen Euro ausgestatteten Sprachförderungs- und Integrationsvertrages über 100 Projekte der ergänzenden Sprachförderung am Nachmittag und in den Ferien realisiert werden.

 

 

Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Basisstufe    
Schuljahr 2013/2014 September 2015 Dezember 2015 Februar 2016 März 2016
Schleswig-Holstein 1.691 3.945 5.019 6.087 6.680 in

438 Klassen

Herzogtum Lauenburg 104 214 244 311 357

25

Stormarn 141 308 387 411 502

31

 

Schülerinnen und Schüler mit Daz-Bedarf in den berufsbildenden Schulen  
Dezember 2015 Februar 2016 März 2016
Schleswig-Holstein 3.121 3.611 3.918
Herzogtum Lauenburg 129 151 173
Stormarn 139 169 181

 

Seit 2002 wurden in Schleswig-Holstein schrittweise DaZ-Zentren eingerichtet (DaZ = Deutsch als Zweitsprache), um Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse  gezielt zu fördern.

 

Ausführliche Information zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem:
siehe hier.