Politik und Schule

Habersaat, Albig
Habersaat, Albig

Neuer Erlass verbessert die Diskussionsmöglichkeiten:

2014 hat die SPD im Landtag eine Diskussion angestoßen, die schließlich im Beschluss „Demokratie lebt von Beteiligung“ mündete. Darin enthalten waren auch Bitten an die Landesregierung, verschiedene Erlasse und Richtlinien zu überprüfen. Bildungsministerin Britta Ernst hat das für den Schulbereich getan und im Juli 2016 einen „Erlass zur politischen Bildung in Schulen“ veröffentlicht. Dieser fasst die Regelungen zum Thema zusammen und vereinfacht den Schulen, die Diskussion mit politischen Akteuren zu suchen.

Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, war bis zu seinem Einzug in den Landtag selbst Lehrer. Er sagt: „Schule soll auf die verantwortungsvolle Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten. Da gehören politische Fragestellungen ebenso selbstverständlich dazu wie der Kontakt zu Politikerinnen und Politikern. Ich selbst freue mich über jede Diskussion mit Schülerinnen und Schülern. Dabei geht es nicht darum, für eine Partei zu werben. Eher wirbt man als Abgeordneter dort für Demokratie und Beteiligung.“ Das sei auch wichtig, weil zur nächsten Landtagswahl das Wahlalter, wie schon seit Längerem bei Kommunalwahlen, auf 16 Jahre gesenkt wurde.

„Politik und politisch kontroverse Diskussionen sind gewollter und gesetzmäßiger Inhalt schulischen Unterrichts“, heißt es in der Vorbemerkung des Erlasses. Im Hinblick auf die umfassende Vermittlung politischer Bildung soll die Schule offen sein für die Einbeziehung von politischen Mandatsträgerinnen und -trägern aller politischen Ebenen. Die Lehrkraft hat die Verantwortung, für Ausgewogenheit zu sorgen. Habersaat: „Dafür kann man unterschiedliche Vertreter in den Unterricht einladen, es würde aber auch reichen, im Unterricht auf verschiedene Argumente und Denkrichtungen einzugehen.“ Natürlich gingen auch Podiumsdiskussionen, aber, so bittet Habersaat zu bedenken, „es gibt viele bessere Möglichkeiten, als Mitglieder verschiedener Parteien nacheinander ihre Texte aufsagen zu lassen.“

Gerade auch innerhalb der sogenannten „heißen Wahlkampfphase“ in den letzten sechs Wochen vor einer Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl soll die Schule offen sein für eine Einbeziehung von Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien. Allerdings ist in diesem Zeitraum in besonderer Weise die notwendige Ausgewogenheit zu gewährleisten, die Pressearbeit zu diesen Veranstaltungen obliegt dann den Schulen, nicht den Parteivertretern.

Erlass zur politischen Bildung in Schulen: Erlass_pol_ Bildung2016