Gastschulabkommen. Neuer Geist der Zusammenarbeit

160923 Gastschulabkommen
160923 Gastschulabkommen

Landtagsrede vom 23. September 2016

Im Dezember 2009 berichtete Staatssekretär Zirkmann dem Bildungsausschuss von der Kündigung des Gastschulabkommens durch Hamburg. Es folgten zahlreiche Ausschusssitzungen, in denen abwechselnd Staatssekretär und Minister von, ebenfalls abwechselnd, konstruktiven Gesprächen oder verstörenden Volten der Hamburger berichteten. CDU und FDP wehrten sich vehement gegen eine gemeinsame Sitzung der beiden Bildungsausschüsse. Wer gute Unterhaltung schätzt, sollte sich die Protokolle noch einmal ansehen.

Im Juli 2010 wussten sich 750 Menschen nicht anders zu helfen, als mit einer Menschenkette auf die durch das ausgelaufene Gastschulabkommen entstandenen Probleme ihrer Kinder hinzuweisen. Allerdings hatten CDU und FDP als Leitlinie ihrer Politik ausgegeben, Kosten zu sparen. Nötigenfalls auch auf Kosten der Familien im Hamburger Rand.

„Eigentlich hatten die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein versprochen, in den Sommerferien den Streit über das Gastschulabkommen beizulegen“, schrieb die Bergedorfer Zeitung am 13. August 2010. „Doch diese Hausaufgaben sind liegen geblieben. Offenbar waren die Ferien wichtiger.“

Im Oktober 2010 wandte sich schließlich Bildungsminister Dr. Klug über das Schenefelder Tageblatt mit einer Botschaft an die Öffentlichkeit, Tenor: „Nur Geduld!“ Etwa zur gleichen Zeit begann eine Mahnwache vor dem Landeshaus, am 2.12. demonstrierten 1.000 Menschen vor dem Landtag für ein neues Gastschulabkommen.

 

Beim SHZ scheint man sich in der kurzen schwarz-gelben Phase an solches Regierungshandeln gewöhnt zu haben; im August 2015 kommentierte man die laufenden Gespräche dieser Landesregierung, das Thema sei „so gut wie beerdigt“ und ein neues Gastschulabkommen werde es „auf absehbare Zeit nicht geben.“

Falsch! Es gibt seit 2012 eine neue Landesregierung. Und es gibt einen neuen Geist der Zusammenarbeit. Wir hatten ja schon im Frühjahr das Vergnügen, uns auf Antrag der Opposition mit dem Verhandlungsstand des Abkommens zu befassen. Sie hegten damals die leise Hoffnung, dass sich Frau Ernst und Herr Rabe bei den Verhandlungen ähnlich festhaken würden wie seinerzeit Herr Dr. Klug und seine wechselnden Gesprächspartner auf der Hamburger Seite.

Was Frau Ministerin Ernst kurz vor den Sommerferien vorstellen konnte, ist mehr als nur eine Fortschreibung bisheriger Vereinbarungen. Es ist ein großer Schritt auf das Ziel hin, das die Küstenkoalition in ihrem Koalitionsvertrag formuliert hat, mit Hamburg eine gemeinsame Bildungsplanung zu erarbeiten, um eine freie Schulwahl zu erreichen.

Für Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wird der grenzüberschreitende Schulbesuch nicht mehr von einer Ausnahmegenehmigung, sondern vom Wunsch der Eltern abhängig. Dieses Recht kann nur da eingeschränkt werden, wo die Kapazitäten der betreffenden Schule die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem anderen Bundesland nicht zulassen. Dass in solchen Fällen Landeskinder Vorrang haben, ist selbstverständlich.

Die Regelungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler sind etwas restriktiver, allerdings gibt es auch hier Härtefallregelungen. Hier müssen jeweils auch die Auswirkungen auf das Angebot an Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein im Auge behalten werden.

Das Gastschulabkommen belegt, dass die enge Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Nachbarland von unten her wächst und zur täglichen Selbstverständlichkeit wird. Ich bedanke mich bei der Landesregierung, insbesondere bei Ministerin Ernst, und auch beim Hamburger Senat für diesen Durchbruch, der die Lebens- und Bildungsqualität für viele junge Menschen in unseren beiden Bundesländern verbessern wird. Die Zeit von Tarnen, Tricksen und Täuschen ist vorbei.

Die Städte und Gemeinden im Hamburger Rand werden sich über steigende Einwohnerzahlen freuen können, einfach weil Eltern und Kinder sich nicht mehr formal ummelden müssen. Das Grundprinzip ist nicht mehr, Schülerinnen und Schüler des anderen Bundeslandes von den eigenen Schulen fernzuhalten. Das Grundprinzip heute heißt: Kooperation auf Augenhöhe. Konstruktive Zusammenarbeit in vielen unterschiedlichen Bereichen. Ein neuer Geist ist in die Zusammenarbeit eingezogen.

 

Nachtrag:

Kollege Koch von der CDU erntete viele Lacher, als er versuchte, bei diesem guten Abkommen das Haar in der Suppe zu finden.

Ich hätte nicht gedacht, dass die CDU Stormarn diese absurden Überlegungen auch schriftlich verbreiten würde. Da sie es aber offenbar getan hat, möchte ich ihnen auch schriftlich begegnen:

  1. Die freie Schulwahl sei gar keine freie Schulwahl, weil Schülerinnen und Schüler nur aufgenommen würden, solange eine Schule freie Kapazitäten habe.

Das ist auch innerhalb Schleswig-Holsteins so. Kein Schulträger kann gezwungen werden, wegen Schülerinnen und Schülern von außerhalb einen Anbau neben seine Schule zu setzen. Ich würde den Kommunalpolitiker Koch gerne erleben, wenn er eine Ahrensburger Schule wegen Schülerinnen und Schülern erweitern müsste, die nicht aus Ahrensburg kommen.

Auch das Recht für Schülerinnen und Schüler aus Barsbüttel, ein Gymnasium in Hamburg zu besuchen, bestand nie unabhängig von der Kapazität der Hamburger Schulen. Hier waren in der Vergangenheit besonders drei Gymnasien nachgefragt (CPG, MCG und Gymnasium Marienthal, wo ich 1996 selbst das Abitur abgelegt habe). Wenn eines dieser Gymnasien „voll“ war, konnte ein anderes gewählt werden. Es gab auch Jahre, in denen einzelne Schülerinnen und Schüler aus Barsbüttel  an keiner dieser drei Schulen angenommen werden konnten. Dann hatten sie die Wahl, an ein anderes Hamburger Gymnasium zu gehen oder doch an eine Schule in Schleswig-Holstein. Besonders die sich sehr gut entwickelnde Erich Kästner Gemeinschaftsschule in Barsbüttel wurde dann oft gewählt.

 

  1. Das Ganze sei eine Hamburger Falle, das dicke Ende komme bei der Überprüfung der sich entwickelnden Zahlen in zwei Jahren

Wer so etwas behauptet, verkennt dreierlei:

  1. Es gibt einen neuen Geist in der Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Es geht um Kooperation auf Augenhöhe und nicht darum, sich aufs Kreuz zu legen. Unabhängig davon bedürfte ein neues Abkommen ja auch wieder der Zustimmung beider Verhandlungspartner.
  2. Die Schulen in Schleswig-Holstein haben ihre Stärken und sind für Schülerinnen und Schüler aus Hamburg attraktiv. Es wird also auch eine Bewegung in diese Richtung geben.
  3. Die amtierende Landesregierung geht, nicht ganz unberechtigt, davon aus, auch in zwei Jahren noch Verantwortung für das Land zu tragen. „Andere müssen es auslöffeln“ zieht also als Argument nicht.

 

Mit Ausnahme der CDU konnten sich alle im Landtag vertretenen Parteien über das gute Ergebnis der Verhandlungen von Ministerin Ernst freuen.

 

Die Debatte in Bild und Ton:

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