Warum und wofür die Bon-Pflicht gut ist

Kassenbon (Pixabay)

Einwurf (7) – Im Dezember 2016 beschloss der Bundestag das Kassen-Betrugs-Bekämpfungs-Gesetz; offiziell heißt es Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Danach sind Händler ab dem 1. Januar 2020 u.a. verpflichtet, ihren Kunden einen Beleg auszustellen, wenn sie über eine elektronische Registrierkasse verfügen. Grund für dieses Gesetz war der Umstand, dass dem Staat, also allen Bürgerinnen und Bürgern, durch Steuerbetrug mit manipulierten Kassen jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge verloren gehen. Steuern werden hinterzogen, indem die Umsätze nach unten manipuliert werden. Daneben können manipulierte Kassen auch zur Geldwäsche verwendet werden: Umsätze werden künstlich erhöht, um Geld zu waschen. Dreh- und Angelpunkt des Betrugs sind die manipulierbaren Kassen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben 2016 die Gesetzgebung mit dem Ziel der Wettbewerbsgleichheit und Fairness im Markt begrüßt. Faire und korrekt abrechnende Einzelhändler, etwa Bäcker, Fleischereien, Gemüsehändler, Wok‘s, Gaststätten, Kioske, Friseure sollen künftig keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren unehrlichen Wettbewerbern haben.

Die Belegausgabepflicht war die gemeinsame zentrale Forderung des Bundesrates -also der Länder- und der SPD-Bundestagsfraktion, damit Kassenbetrug wirksam bekämpft werden kann. Nur so kann die Finanzverwaltung schnell und einfach prüfen, ob Umsätze korrekt erfasst sind. Das Entdeckungsrisiko der Betrüger steigt. Letztendlich nützt eine Belegausgabepflicht auch der Wirtschaft, weil Prüfungen und Nachschauen durch das Finanzamt damit viel schneller gehen und wesentlich weniger in den Betriebsablauf eingreifen. Es geht nicht darum, dass jeder Kunde seinen Bon zuhause abheftet. Es geht darum, dass das Finanzamt am Beispiel einiger Bons die Kasse kontrollieren und manipulierte Buchungen aufdecken kann. Jeder Bon hat eine Signatur. Werden nachträglich an der Kasse Buchungen verändert, ist das nachvollziehbar.

Nach nun über drei Jahren, aber nur drei Wochen bevor die Händler ihren Kunden einen Beleg aushändigen mussten, entdeckten die Lobbyisten ihr Herz für den Umweltschutz im Kassenbeleg. Die Belegausgabepflicht ist über den Lobby-Druck in die öffentliche Kritik gebracht worden: Sie führe zu unnötigen Müllbergen, außerdem müssten Kassenbelege auf mit schädlichem Bisphenol A (BPA) beschichtetem Papier gedruckt werden, das zu Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten führe und nicht als Altpapier wiederverwertet werden könne. Schreckliche Bilder in den einschlägigen Zeitungen. Dabei vergisst die Lobby zu erwähnen, dass die Erstellung des Belegs auch in elektronischer Form erfolgen kann. Hier ist die Wirtschaft gefragt, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Es gibt bereits erste App-Lösungen, die eine Übertragung des Kassenbons per Nahfeldkommunikation (NFC) auf das Handy des Kunden ermöglichen. Außerdem: BPA-beschichtetes Papier muss nicht verwendet werden. Es gibt BPA-freies Thermopapier.

Etwas irritierend ist, dass die vergleichbare Belegausgabe bei Kartenzahlung kein Thema ist, denn immer mehr Kunden bezahlen schon heute auch kleine Beträge mit der Karte. Österreich, Italien und andere haben es vor uns geschafft. Auch Deutschland wird mit der Bon-Pflicht gut leben können. Sogar besser als ohne. Zum Vergleich: Mit 10 Milliarden Euro im Jahr könnte der Staat mehr als 130.000 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen.