Warum musste Innenminister Grote gehen?


Viele offene Fragen rund um den erzwungenen Rücktritt:

Kiel ist fern. Und wenn in der Landeshauptstadt ein Innenminister entlassen wird, wird das in Stormarn und dem Kreis Herzogtum Lauenburg von vielen nur am Rande wahrgenommen. Sollte es aber nicht, findet der Reinbeker Landtagsabgeordnete Martin Habersaat (SPD). Aus Sicht des Oppositionspolitikers ist es durchaus bemerkenswert, wie der Ministerpräsident in dieser Affäre agiert und zudem bedauerlich, „dass am 28. April mit dem langjährigen Norderstedter Bürgermeister Hans-Joachim Grote ausgerechnet ein profunder Kenner der besonderen Lage im Hamburger Randgebiet als Innenminister abserviert wurde“. Das Innenministerium ist für Themen wie Polizei, Kommunales, Metropolregion, Landesplanung, Wohnen und das Finanzausgleichsgesetz zuständig. Habersaat fasst deshalb den aktuellen Stand zusammen, wie er sich der SPD-Landtagfraktion und deren Vorsitzendem Ralf Stegner derzeit darstellt.

Nach der Landesverfassung und § 6 Abs. 2 des Ministergesetzes kann der Ministerpräsident einen Landesminister jederzeit ohne Angaben von Gründen entlassen. Ralf Stegner: „Wenn der Ministerpräsident allerdings Gründe und Umstände nennt, dann muss er dies gegenüber Landtag und Öffentlichkeit wahrheitsgemäß tun. Und so sieht es derzeit nicht aus.“ Laut Daniel Günther machte Joachim Grote unwahre schriftliche Angaben zu seinen Kontakten zu einem Gewerkschafter und einem Journalisten und habe so das Vertrauen des Ministerpräsidenten verspielt. Aus den Akten, die Mitglieder der SPD-Fraktion inzwischen eingesehen haben, ergebe sich jedoch, dass Herr Grote in einer persönlichen Erklärung versichert, keine vertraulichen oder persönlichen Informationen per WhatsApp, SMS oder E-Mail mit dem Gewerkschafter Nommensen oder dem Polizeireporter der Kieler Nachrichten, Bastian Modrow, ausgetauscht zu haben. Aus den Akten ergebe sich nicht, dass Herr Grote entgegen seiner persönlichen Erklärung mit Herrn Modrow oder Herrn Nommensen vertrauliche oder persönliche Informationen ausgetauscht hat.

Ganz andere Gründe finden sich denn auch in einem Entwurf für die Rücktrittserklärung -formuliert vom Chef der Staatskanzlei und dem Regierungssprecher. Anscheinend standen intern eine Reihe von Vorwürfen gegen den Innenminister im Raum, die bis zu Grotes  Personalentscheidungen bei der Umbesetzung der Polizeispitze 2017/18 zurückreichen. Offenbar standen die Kieler Leitende Oberstaatsanwältin Hess, Justizministerin Sütterlin-Waack und Ministerpräsident Günther im April in regelmäßigem Austausch. Die in der Staatskanzlei entstandene Rücktrittserklärung des Innenministers wurde von der Staatskanzlei „wie besprochen“ -so steht es in den Akten- an die Staatsanwaltschaft geschickt. Habersaat: „Das ist mindestens ungewöhnlich.“

Eine Reihe von schriftlich eingereichten Fragen zu diesem Komplex ließ der Ministerpräsident zuletzt unbeantwortet. Die SPD-Fraktion wird deshalb beantragen, unmittelbar nach der Sommerpause den Ministerpräsidenten, die ehemalige Justizministerin, den ehemaligen Innenminister, den Chef der Staatskanzlei, den Generalstaatsanwalt, den Regierungssprecher und die Leitende Oberstaatsanwältin aus Kiel im Innenausschuss zu diesen Themen zu befragen. Die Landesdatenschutzbehörde überprüft derweil den Umgang mit den Vermerken der Staatsanwaltschaft, die in Teilen inzwischen in der Presse zitiert wurden.

 

Link:

 

Erkenntnisse zur Kabinettsumbildung und der Entlassung von Ex-Innenminister HansJoachim Grote nach Auswertung des Fragenkataloges an die Landesregierung (3. Juli 2020)

 

Der Zeitablauf, wie er sich aktuell darstellt:

  • März: Der erste Bestra*-Bericht der Staatsanwaltschaft Kiel wird über den Generalstaatsanwalt an das Justizministerium gegeben
  • März: Ministerpräsident Günther nimmt Kenntnis vom Bericht
  • April: Ministerpräsident Günther, Justizministerin Süttlerin-Waack und LOStA Hess treffen sich in der Staatskanzlei
  • April: Ministerpräsident Günther, Justizministerin Süttlerin-Waack und der Chef der Staatskanzlei treffen sich in der Staatskanzlei
  • April: Ministerpräsident Günther konfrontiert Innenminister Grote mit den Vorwürfen
  • April: Innenminister Grote erstellt eine persönliche Erklärung, die er am 17. April an den Ministerpräsidenten übergibt
  • April: Ministerpräsident Günther übergibt die Erklärung an Justizministerin Süttlerin-Waack
  • April: Ministerpräsident Günther berät mit Justizministerin Sütterlin-Waack über die Erklärung
  • April: Die Staatsanwaltschaft Kiel erstellt einen zweiten Bestra-Bericht, Ministerpräsident Günther trifft sich am selben Tag mit LOStA Hess und der Justizministerin Süttlerin-Waack
  • April: Im Kabinett werden die von Grote vorgelegten Gesetzentwürfe zum Polizeirecht und der Reform des Kommunalen Finanzausgleiches vorgelegt
  • April: Ministerpräsident Günther bietet Justizministerin Süttlerin-Waack das Innenministerium und MdL Claussen das Justizministerium an, in der Staatskanzlei werden eine Rücktrittserklärung für Grote und Erklärungen für den MP mit unterschiedlichen Inhalten, alternativ zur Entlassung Grotes vorbereitet
  • April: Ministerpräsident Günther konfrontiert Grote mit dem zweiten Bestra-Bericht; Regierungssprecher Höver mailt die finale Rücktrittserklärung „wie besprochen“ an LOStA Hess ab; Innenminister Grote erklärt seinen Rücktritt; der ehemalige Innenminister wird nach eigener Aussage von der zuständigen Stelle der Landesregierung gebeten, seine dienstlichen Geräte auf Werkseinstellung zurückzustellen, alle Datem seien in Clouds wiederauffindbar
  • April: Ministerpräsident Günther berichtet auf Antrag der SPD im Innen- und Rechtsausschuss zum Rücktritt des Innenministers
  • Mai: Justizminister Clausen und Innenministerin Süttlerin-Waack berichten auf Antrag der SPD zu den Umständen und Abläufen, untern denen ihnen ihre neuen Ämter angetragen wurden; ebenfalls auf Antrag der SPD beschließt der Ausschuss über das Aktenvorlagebegehren

 

* Die „Berichtspflichten in Strafsachen“ (Bestra) sind ein Kommunikationsmittel zwischen Staatsanwaltschaft und Justizministerium, deren Anlass und Inhalt durch die „Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) untergesetzlich geregelt sind. Sinn und Zweck dieser Berichte ist es, das für die Organisation und Durchführung der Strafrechtspflege in diesem Land politisch verantwortliche Justizministerin oder den Justizminister in die Lage zu versetzen, in bedeutsamen Strafverfahren „zeitnah die Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die ihr / ihm von Gesetzes wegen obliegende Aufsicht auszuüben und auf Nachfragen Dritter Auskunft zu geben.“ (Nr. 3 Abs. 2 BeStra).