Martin Habersaat zu Gast im Glinder Hochhaus am Engelspark:
Seit sechs Jahren wohnen Christel und Torsten Schliecker im Hochhaus am Engelspark. 64 Wohneinheiten befinden sich in dem Haus, es gehört der Wohnbau GmbH aus Bonn. Obwohl sie sich in ihrer Wohnung sehr wohl fühlen, sind sie derzeit verärgert: Grund sind verschiedene Mieterhöhungen in den vergangenen Jahren. 3,2 Prozent 2016, 7,8 Prozent 2018 und in diesem Jahr noch einmal 11,3 Prozent. Die letzte Erhöhung war in dieser Höhe nur zulässig, weil der Landtag die Rechtslage in Schleswig-Holstein verändert hat. Christel Schlieker wandte sich daraufhin an ihre Landtagsabgeordneten, der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Habersaat kam zum Gespräch. Er erklärt: „Zum 30. November 2019 haben CDU, Grüne und FDP mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung zwei Instrumente abgeschafft, die die SPD-geführte Vorgängerregierung zum Schutz von Mieterinnen und Mietern eingeführt hatte. Schleswig-Holstein war damit das erste Bundesland, das vorzeitig aus der 2015 vom Bund eingeführten Mietpreisbremse ausgestiegen ist. Gleichzeitig ließ man die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auslaufen. Aus Sicht der SPD hätte man so lange an beiden Instrumenten festhalten müssen, wie bezahlbarer Wohnraum nicht ausreichend vorhanden ist und die Mieten weiter steigen.“
Neben Kiel und Norderstedt galt die Mietpreisbremse zum Beispiel in Barsbüttel, Glinde und Wentorf bei Hamburg, insgesamt in zwölf Kommunen. Die Kappungsgrenzenverordnung galt außerdem noch in Ahrensburg, Ammersbek und Bargteheide. „Jetzt sehen wir, welche Folgen eine Politik hat, die die Interessen der Mieterinnen und Mieter hintenanstellt“, sagte Habersaat bei einem Treffen mit etwa 20 Mieterinnen und Mietern, die sich mit Klappstühlen auf der Grünfläche vor ihrem Haus versammelt hatten. Er will sich dafür einsetzen, dass das Land die Regionen bei der Erstellung von Mietspiegeln unterstützt und dass Schleswig-Holstein spätestens nach der nächsten Landtagswahl seinen Sonderweg beim Ausstieg aus der Mietpreisbremse beendet. Habersaat: „Einige der Menschen, die beim Gespräch dabei waren, wohnen seit der Fertigstellung des Hauses im Mai 1969 hier. Ich kann ihre Sorge gut verstehen, dass die Rente irgendwann die rapide steigenden Mieten nicht mehr auffangen kann – gerade bei uns im Hamburger Rand. Das war ja einer unserer Beweggründe für die die Maßnahmen in der letzten Legislaturperiode, die CDU, Grüne und FDP wieder abgeschafft haben.“
Christel Schlieker ist einem Mieterverein beigetreten, andere Nachbarn haben sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie wollen vor allem prüfen, wie die Mieterhöhungen begründet werden. Es wurden im Schreiben drei Vergleichswohnungen im selben Haus angegeben, allerdings alle drei in sehr unterschiedlichem Sanierungszustand. Martin Habersaat hat zugesagt, sich im Landtag für eine Wiedereinführung des Mieterschutzes einzusetzen, was bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen allerdings schwer werden dürfte. Außerdem will er versuchen, eine Landesunterstützung für die Erstellung von Mietspiegeln zu erreichen.
Hintergrund:
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse, die auf bundesgesetzlichen Regelungen beruht, soll neue Mieter vor zu hohen Mieten schützen. Im Kern geht es darum, dass die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen darf. Nach Kritik an der mangelnden Wirksamkeit hatte die Bundesregierung zum 1. Januar 2019 Nachbesserungen in Kraft treten lassen. So hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse unter anderem deshalb nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete den Vorgaben der Mietpreisbremse entsprach. Das ist jetzt anders – nur nicht in Schleswig-Holstein.
Kappungsgrenzenverordnung
Im Rahmen der ortsüblichen Miete dürfen Vermieter die Miete laut Bürgerlichem Gesetzbuch innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen. In Schleswig-Holstein war diese Grenze in den teilnehmenden Kommunen auf 15 Prozent herabgesetzt.
Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine Tabelle, aus der der in einer Gemeinde bzw. in einem Wohnbezirk übliche Mietpreis für Wohnraum mit vergleichbarer Ausstattung zu ersehen ist. Er hilft Mieterinnen und Mietern, die Angemessenheit ihrer Miete zu überprüfen. Mit dem Hamburger Mietenspiegel gibt es so eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für rund 550.000 Wohnungen in Hamburg. Er erscheint alle zwei Jahre.
Mieterverein
Beraten lassen können sich Mieterinnen und Mieter beim Mieterbund Schleswig-Holstein. Jeden ersten und dritten Dienstag gibt es für Mitglieder Beratungssprechstunden im Reinbeker Rathaus. Informationen gibt es unter https://www.mieterbund-schleswig-holstein.de.