Im Februar 2019 einigten sich Bund und Länder auf einen Digitalpakt für Schulen in Deutschland, fünf Milliarden Euro Bundesmittel sollen nach einem Beschluss der Großen Koalition in fünf Jahren fließen. Im März 2019 erfolgte die finale Beschlussfassung durch den Bundesrat. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Dazu verpflichten sich die Länder entsprechend ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und –weiterbildung umzusetzen. Dann begannen die Länder mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinien, die zwischen dem 21. Mai 2019 (Sachsen) und dem 8. November 2019 (Berlin) veröffentlicht wurden.
Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 16. September 2019 lag Schleswig-Holstein in dieser Hinsicht im Mittelfeld, in einem anderen Vergleich liegt das Land mit seiner Jamaika-Koalition allerdings auf einem „peinlichen letzten Platz“, beklagt Martin Habersaat, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Länder und Schulträger sollen gemeinsam einen Eigenanteil von zehn Prozent der Mittel leisten. Außerdem sollen die Länder sicherstellen, dass finanzschwache Kommunen auch teilnehmen können. Schleswig-Holstein beteiligt sich an diesem Eigenanteil überhaupt nicht und verlangt von den solventen Kommunen 15 Prozent Eigenanteil, um den anderen diesen Anteil erlassen zu können.“ Und nicht nur das: Die 170 Millionen Euro vom Bund werden zunächst nicht einmal komplett weitergeleitet, zwei Prozent der Mittel behält das Land als sogenannte „Nachsteuerreserve“ zurück. „Im Verhältnis werden die Kommunen beim Digitalpakt nirgends so schlecht unterstützt wie in Schleswig-Holstein.“ Den kompletten Eigenanteil übernehmen neben den drei Stadtstaaten auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen. Gemeinsam wird dieser getragen in Baden-Württemberg (für Schulträger bleiben 5,4 Prozent), Hessen (hier erhöhen Land und Kommunen den Eigenanteil gemeinsam auf 25 Prozent, um bei der Digitalisierung der Schulen größere Fortschritte zu erreichen), Nordrhein-Westfalen (Eigenanteil kann tw. aus dem Landesprogramm ‚Gute Schule 2020‘ entnommen werden), Saarland und Sachsen. Nirgends sonst wird ein Eigenanteil von mehr als zehn Prozent verlangt.
Dass bundesweit erst ein Bruchteil der Mittel für den Digitalpakt abgerufen wurde, ist für Habersaat nicht überraschend. „Die Länder haben sich dafür entschieden, den Schulen bzw. Schulträgern Budgets zuzuweisen. Aus diesen könne Maßnahmen finanziert werden, nachdem die Konzepte ausgearbeitet sind.“ In Schleswig-Holstein beispielsweise richten sich die Schulträgerbudgets nach den Schülerzahlen im Schuljahr 2018/19, mindestens jedoch gibt es 45.000 Euro pro Schulträger für die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts. Weil diese bei den wenigstens Schulen schon vorhanden gewesen sind, gewähren die Länder dafür unterschiedlich viel Zeit. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Mittel bis zum 30. Juni 2020 zu beantragen, Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf die Nennung einer Frist. Allerdings kann ein Antrag kann nur für Maßnahmen gestellt werden, bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert zu sein scheint – dieses Enddatum setzt die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. In Schleswig-Holstein müssen die Fördermittel von den Schulträgern bis zum 30. April 2022 abgerufen sein. Martin Habersaat: „All‘ diese Fristen wurden vor der Corona- Krise gesetzt. Ich hoffe, dass die Erkenntnis der Lücken in der Zeit der Schulschließungen jetzt allerorten für Beschleunigung sorgt. Und ich werde weiterhin dafür werben, dass Schleswig-Holstein seine Kommunen nicht schlechter behandelt als alle anderen Länder die ihren.“
Auswertung der Förderrichtlinien:
(Die Daten in Spalte 3 habe ich folgenden Webseiten entnommen: https://edulano.com/digitalpakt-antragsverfahren-in-baden-wurttemberg.
Den Umgang mit der Eigenbeteiligung der jeweils verlinkten Förderrichtlinie. Wer andere oder aktuellere Informationen hat, maile mir diese bitte zu.
Vor allem bin ich an „Corona-Beschleunigungen“ interessiert.)
Land
Anteil am Digitalpakt |
Umgang mit der Eigenbeteiligung | Datum der Förderrichtlinie
Fristen |
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1 | Baden-Württemberg
650 Mio.
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Eigenbeteiligung der kommunalen Schulträger in Höhe von 20 Prozent. Die Kofinanzierung wird den kommunalen Schulträgern zum Teil aus Landesmitteln refinanziert, so dass sie faktisch einen Eigenanteil von 5,4 Prozent selbst erbringen müssen. Dementsprechend wurde der Eigenanteil für Träger von freien Schulen ebenfalls auf 5,4 Prozent festgesetzt.
Budgets nach Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019 zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik. Abweichend hiervon ist maßgeblicher Stichtag für die Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz der Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2020/2021. |
Die Förderrichtlinie wurde am 6. September 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. April 2022
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2 | Bayern
778 Mio. |
10 Prozent Eigenanteil für die Schulträger.
Allerdings gab es in Bayern schon 2018 ein Investitionsförderprogramm in Höhe von 212,5 Mio. €. |
Die Förderrichtlinie wurde am 14. August 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 31. Dezember 2021
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3 | Berlin
257 Mio. |
Berlin als Stadtstaat ist Land und Schulträger zugleich, erbringt einen Eigenanteil von 10 Prozent. | Die Förderrichtlinie wurde am 8. November 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. April 2021 (erste Hälfte), 31. Dezember 2023 (zweite Hälfte) |
4 | Brandenburg
151 Mio. |
Eigenanteil für Schulträger: 10%.
Gilt nicht für Schulträger mit Haushaltssicherungskonzept.
Schulträgerbudget: 20.000€ + X (nach Schülerzahl) |
Die Förderrichtlinie wurde am 7. August 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. September 2020, in begründeten Fällen 31. Dezember 2020. |
5 | Bremen
48 Mio. |
Bremen als Stadtstaat ist Land und Schulträger zugleich, erbringt einen Eigenanteil von 10 Prozent.
Schulbudget: Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/2019 x 450 EUR |
Die Förderrichtlinie wurde am 25. Juli 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 16. Mai 2024 |
6 | Hamburg
128 Mio. |
Hamburg als Stadtstaat ist Land und Schulträger zugleich, erbringt einen Eigenanteil von 10 Prozent.
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Die Förderrichtlinie wurde am 17. Juni 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 15. April 2024 |
7 | Hessen
372 Mio. |
In Hessen wurde der zu erbringende Eigenanteil auf 25 % erhöht. Bei der Erbringung dieser Eigenleistung unterstützt das Land die Schulträger finanziell. (50/50) | Die Förderrichtlinie wurde am 6. November 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 31. Dezember 2021 |
8 | Mecklenburg-Vorpommern
99 Mio. |
Die Kofinanzierung wird vom Land übernommen, kein Eigenanteil für die Schulträger.
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Die Förderrichtlinie wurde am 23. Oktober 2019 veröffentlicht.
Eine festgesetzte Frist für die Antragsstellung gibt es nicht. Allerdings kann ein Antrag kann nur für Maßnahmen gestellt werden, bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert zu sein scheint. |
9 | Niedersachsen
470,5 Mio. |
Kein Eigenanteil für die Schulträger.
Die Höhe der Zuwendung pro Schulträger setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag pro Schülerin/Schüler des jeweiligen Trägers |
Die Förderrichtlinie wurde am 7. August 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 16. Mai 2023 |
10 | Nordrhein-Westfalen
1050 Mio. |
10 Prozent Eigenanteil für die Schulträger. Der Eigenanteil kann bei Zuwendung an kommunale Schulträger von Schulen auch aus Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ sowie aus der Schulpauschale/Bildungspauschale und bei Ersatzschulen aus Zuschüssen zur Förderung der digitalen Infrastruktur nach § 7b der Ersatzschulfinanzierungsverordnung finanziert werden
Schulträgerbudgets (75 % nach SuS, 25 % nach Anteil an Schlüsselzuweisungen) |
Die Förderrichtlinie wurde am 11. September 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 31. Dezember 2021
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11 | Rheinland-Pfalz
241 Mio. |
10 Prozent Eigenanteil für die Schulträger
Sockelbetrag (15.000 €) + 408,93 x SuS |
Die Förderrichtlinie wurde am 26. Juli 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 16. Mai 2022 |
12 | Saarland
60 Mio. |
Der Eigenanteil für öffentliche Schulen wurde durch das Saarland und seine Schulträger gemeinsam aufgebracht.
Förderbudgets: Sockel + Standortzuschlag + 310 € x SuS |
Die Förderrichtlinie wurde am 24. Oktober 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 16. Mai 2022
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13 | Sachsen
250 Mio. |
Der Eigenanteil wird zur Hälfte aus dem Kommunalen Finanzausgleich und zur Hälfte aus Landesmitteln erbracht.
Schulträgerbudgets nach Gebäuden, Räumen etc. |
Die Förderrichtlinie wurde am 21.05.2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. Juni 2020
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14 | Sachsen-Anhalt
138 Mio. |
10 Prozent Eigenanteil für die Schulträger.
Verteilung nach Schülerzahlen, Stichtag 22.8.2018, 507 € je SuS. |
Die Förderrichtlinie wurde am 19. September 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. Juni 2021
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15 | Schleswig-Holstein
170 Mio. |
15 Prozent Eigenanteil für die Schulträger; finanzstarke Schulträger kompensieren so, dass finanzschwache Schulträger keinen Eigenanteil leisten. Das Land hält sich raus.
2% Nachsteuerreserve werden durch das Land einbehalten.
Schulträgerbudgets nach Schülerzahlen 2018/19, mindestens aber 45.000 Euro. |
Die Förderrichtlinie wurde am 16. September 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 30. April 2022
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16 | Thüringen
132 Mio. |
Kein Eigenanteil für die Schulträger.
Verteilung nach Schülerzahlen 2018/19 |
Die Förderrichtlinie wurde am 12. August 2019 veröffentlicht.
Antragsschluss: 16. Mai 2024 |