SPD fordert Umstellung auf Einladungen:
Die SPD-Landtagsfraktion hat bei einer Sondersitzung des Landtags den Beginn der landesweiten Impfungen und die flächendeckende Einrichtung von Impfzentren gelobt. Alle Redner im Plenum äußerten die Hoffnung, dass bald durch mehr Impfstoff deutlich mehr Termine zur Impfung angeboten werden können. Kritik übten die Sozialdemokraten allerdings am Verfahren der Terminvergabe. Martin Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek: „Zunächst sind vor allem Senioren über 80 mit der Impfung dran. Gerade für diese Zielgruppe halten wir ein Windhundverfahren, das langes Verharren in Telefonwarteschleifen, nächtliches Einwählen auf instabilen Internetseiten oder den Umgang mit QR-Codes erforderlich macht, nicht für geeignet.“ Die Sozialdemokraten schlugen ein Einladungsverfahren vor, wie es etwa in Mecklenburg-Vorpommern angewandt wird. Es sorge für Verdruss, wenn nach stundenlangem Warten in der Hotline kein Termin vergeben wird, insgesamt gefährde das die Akzeptanz der Impfungen. Habersaat: „Wir glauben, dass die Menschen auch auf einen Termin warten wollen und können, wenn sie ihn denn haben. Frust verursacht das Gefühl, sich immer wieder vergebens bemühen oder immer wieder andere um Hilfe bitten zu müssen.“ Der Landtag überwies das Thema in den Sozialausschuss, wo über Verbesserungen bei der Terminvergabe beraten werden soll.
Als ärgerlich bezeichnete Habersaat den Umstand, das in Teilen der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg zunächst gar keine Termine vergeben werden konnten, weil die Postleitzahlen nicht vom System akzeptiert wurden und dass unter der Nummer 116 117 einige Anrufer in Hamburg landeten, wo ihnen nicht weitergeholfen werden konnte. Da wirke Kiel oft weit weg, aber: „Das sind technische Schwierigkeiten, die behoben werden können, damit müssen wir uns in dieser Krise nicht lange aufhalten.“
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.