Schwimmhalle Barsbüttel bei Schwimmstättenförderung nicht berücksichtigt:
Die Jamaika-Koalition hat im kommunalen Finanzausgleich einen Vorwegabzug für kommunale Schwimmsportstätten eingeführt. Mit einem Vorwegabzug legt der Landtag gewissermaßen fest, wofür die kommunale Gemeinschaft Geld ausgeben muss. Aus der Geldmasse, die im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung steht, sollen jährlich 7,5 Millionen Euro entnommen und zugunsten kommunaler Schwimmstätten verteilt werden. Weitere Vorwegabzüge gibt es beispielsweise für Theater und Orchester oder das Büchereiwesen. Erst anschließend wird das restliche Geld nach vorgegebenen Kriterien an die Kreise, Städte und Gemeinden verteilt. Martin Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Viele Kommunen lehnen solche Vorwegabzüge im Grundsatz ab, weil das Land nach eigenen Kriterien in die Finanzverteilung eingreift. Dabei können die Zwecke der Vorwegabzüge durchaus unterstützenswert sein. Wichtig ist, dass es bei deren Verteilung fair zugeht.
Das ist seiner Ansicht nach bei den bisherigen Entwürfen für die Schwimmstättenförderung nicht der Fall. Mit dem neu geschaffenen Vorwegabzug wollen CDU, Grüne und FDP die Kommunen unterstützen, die Schwimmstätten für den Schwimmunterricht unterhalten. Deswegen sollten die Mittel eigentlich nach gegebenen Schwimmstunden verteilt werden. Habersaat: „In den bisherigen Entwürfen geht die Gemeinde Barsbüttel leer aus. Hintergrund ist wohl, dass die Trägerschaft der Schwimmhalle Barsbüttel seit 1998 bei einem Verein liegt. Die Gemeinde trägt aber einen regelmäßigen Zuschuss ebenso wie eventuelle Großinvestitionen.“ Nachdem sich der Gemeindetag bereits im März 2020 ergebnislos über die Nichtberücksichtigung zahlreicher Schwimmstätten beschwert hatte, hakte Habersaat jetzt mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung nach (drucksache-19-02687).
Die Simulationen im Jahr 2020, antwortete die Landesregierung, erfolgten auf Basis der Daten aus einer Großen Anfrage zum Schwimmsport aus dem Jahr 2017. Übernommen wurden nur Schwimmhallen, die dort einer kommunalen Trägerschaft zugeordnet waren. Das lässt bei Habersaat die Alarmglocken schrillen: „Die Schwimmhalle Barsbüttel mit ihrer besonderen Trägerschaft ist in der Großen Anfrage durchaus berücksichtig, genauso übrigens wie die in Stapelfeld. Es wäre eine politische Entscheidung, wenn es hier jetzt keine Mittel gäbe.“ In diesem Jahr soll das Statistikamt Nord eine aktuelle Erhebung durchführen, auf deren Grundlage die tatsächlichen Fördermittel verteilt werden. Habersaat: „Die Landesregierung drückt sich noch vor einer Antwort, wie sie das neue Finanzausgleichsgesetz im Fall Barsbüttel anwenden will. Es wäre ein Foulspiel, wenn Barsbüttel und der überaus engagierte Förderverein bei der Verteilung leer ausgingen. Ehrenamtliches Engagement darf nicht bestraft werden.“ Die letzte Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW habe die Schwimmhalle Barsbüttel selbstverständlich in die Förderprogramme einbezogen.
Foto: In der Schwimmhalle Barsbüttel lernte Martin Habersaat vor über 35 Jahren Schwimmen. Er ist Mitglied des Fördervereins und legt Wert darauf, dass die Schwimmhalle Barsbüttel in Kiel nicht vergessen wird.
Material:
In der Antwort auf die Große Anfrage 18/5297 zur Situation und Förderung der vereinsgebundenen Schwimmausbildung und des Schwimmsports in Schleswig-Holstein waren die Schwimmhallen in Barsbüttel und Stapelfeld mit ihrer besonderen Trägerschaft erfasst (z.B.S.23), Barsbüttel wird ausdrücklich auch als DLRG-Standort benannt (S.33).
Die Landesregierung lässt offen, ob eine Förderung nach § 24 Abs. 1 des neuen Finanzausgleichsgesetzes möglich ist.
Der Förderverein Schwimmhalle ist seit 1998 Träger der Schwimmhalle. Die letzte Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW hatte die Schwimmhalle selbstverständlich in die Förderprogramme einbezogen.