Gutachter sehen Schulassistenz als Zukunftsmodell

Martin Habersaat vor dem Landeshaus
2020, Fotograf: Jan-Christoph Schultchen

„Grundschulen erhalten in Schleswig-Holstein mit der Schulischen Assistenz flexibel einsetzbare und als hilfreich bewertete Unterstützung, die hohe Akzeptanz findet. Dies konnte durch die vorliegende Evaluation für die Gesamtheit der Grundschulen in Schleswig-Holstein bestätigt werden. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist die Schulische Assistenz ein wichtiger und durch die Evaluation als richtig eingeschätzter Schritt.“ Zu diesem Fazit kommt ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten. Dazu sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Zum Schuljahr 2015/16 hatte die damalige Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW mit der Schulischen Assistenz eine zusätzliche Ressource zur Unterstützung der Arbeit der Grundschulen in Schleswig-Holstein eingeführt. Die Zusage war, die Schulische Assistenz als verlässliches Element der multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren. CDU, Grüne und FDP fühlten sich an diese Zusage nicht gebunden und gaben zunächst ein Gutachten in Auftrag. Dieses kostete 200.00 Euro und sollte im Sommer 2019 vorliegen. Im Frühling 2021 kam es jetzt tatsächlich – und immerhin mit einem positiven Testat für unsere Maßnahme. Lehrkräfte sprechen von einer spürbaren Steigerung der Unterrichtsqualität, Sonderpädagog*innen loben, dass durch die zusätzliche Unterstützung mehr Zeit für das einzelne Kind zur Verfügung steht. Die Schulbegleitung, so der Vorschlag der Gutachter, soll heruntergefahren werden, parallel die  Schulassistenz in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden – bis sie im Schuljahr 2024/25 die Schulbegleitung in wesentlichen Teilen überflüssig macht.

Ein Ende der Schulassistenz können jetzt nicht einmal mehr CDU und FDP wollen. Im Gegenteil muss jetzt schnell über ihre Ausweitung entschieden werden. Die Gutachter teilen das Leitbild der inklusiven Schule der Küstenkoalition. Der Begriff einer inklusiven Schule in Schleswig-Holstein sei weit zu verstehen, er reduziere sich keineswegs auf den Einbezug von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Eingeschlossen seien in diesem Begriff beispielsweise auch die Hochbegabung, ein Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale Ausgangslagen. In den letzten Jahren arbeiteten CDU. FDP und Grüne leider in die andere Richtung: die Zahl der exklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler stieg, Mauern zwischen den Schularten wurden hochgezogen.

Jetzt ist bestätigt: Wir brauchen mehr Schulassistenz an den Grundschulen, aber auch an den weiterführenden Schulen. Es geht darum, Schulen systemisch zu stärken und nicht Eltern den Kampf um individuelle Unterstützung ihrer Kinder zu überlassen (Gutachter: gut informierte Eltern aus der Mittelschicht beantragen Schulbegleitung für ihr Kind, während die Beantragung dieser Leistung für sozial schwächere Familien häufiger eine Hürde zu bilden scheint). Außerdem wird es höchste Zeit, die Verträge aller Schulassistenzkräfte in Schleswig-Holstein endlich zu entfristen. Damit hatten manche Träger nach dem Regierungswechsel 2017 gezögert, weil unklar war, ob auch eine CDU-geführte Landesregierung diese Ressource an den Schulen lassen würde.

Insgesamt hat Jamaika auf dem Weg zur gut ausgestatteten inklusiven Schule viele Jahre vertrödelt. Hoffentlich wird jetzt angepackt statt rumgeschnackt.“

 

Hintergrund:

Die Schulische Assistenz wird vom Land Schleswig-Holstein finanziert und im Optionsmodell organisiert: Die Assistenzkräfte können entweder beim Schulträger selbst beschäftigt sein (Option 1) oder – im Auftrag des Schulträgers – bei einem freien Träger (Option 2). In diesen Fällen erstattet das Land den Anstellungsträgern die Kosten. An den Schulstandorten, an denen diese Lösungen nicht realisiert werden konnten, hat das Land die Anstellungsträgerschaft übernommen (Option 3) und entsprechendes Personal beschäftigt. Laut Gutachten ist keine Option den anderen überlegen. Anpassungsbedarf wird allerdings bei der Verteilung der Mittel gesehen: Die Mittel für die Schulassistenz wurden ursprünglich nach den Schülerzahlen am 19.9.2014 verteilt. Zwar wurden Tarifsteigerungen seitdem berücksichtigt, die ursprüngliche Verteilung aber nicht verändert, obwohl die Schülerzahlen seitdem z.B. in Stormarn stark gestiegen und in Nordfriesland stark gesunken sind. Zusätzlich schlagen die Gutachter bei der Mittelvergabe einen „Problemdruck-Indikator“ vor, beispielsweise die Anzahl von Schülerinnen und Schülern im SGB II-Bezug.

Schulbegleitungen hingegen sind in der Regel Einzelfallleistungen, die als Hilfen zur angemessenen Schulbildung nach § 35a SGB VIII oder §§ 53, 54 SGB XII gewährt werden. Nach dem quotalen System übernimmt das Land derzeit 82,5 Prozent der Ausgaben nach SGB XII (bis einschließlich Schuljahr 2018/19 79 Prozent), während die Ausgaben für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII vollständig von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen werden.