„Ein Schulgesetz muss Zukunft gestalten, nicht Vergangenheit konservieren“

Foto: Martin Habersaat in Kiel

SPD und SW legen Anträge zur Schulgesetzänderung vor:

 Die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein plant eine Novelle des Schulgesetzes. Beispielsweise soll das Begriffspaar „Bildung und Erziehung“ wieder Eingang in den Gesetzestext finden. „Ein Schulgesetz muss die Zukunft gestalten helfen und nicht die Vergangenheit konservieren“, findet Martin Habersaat. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hat deshalb im Anschluss an Anhörungen des Bildungsausschusses gemeinsam mit seiner SSW-Kollegin Jette Waldinger-Thiering eigene Änderungsvorschläge vorgelegt. Beide waren bis zu ihrem Einzug in den Landtag selbst als Lehrkräfte tätig. Das digitale Lernen soll erstmals gesetzlich geregelt werden, es soll weitere Schritte auf dem Weg zu echter Lernmittelfreiheit geben und die Arbeit von Schüler- und Elternvertretungen soll gestärkt werden.

„Wer jetzt ein Schulgesetz vorlegt, in dem digitales Lernen praktisch nicht vorkommt, blendet die Erfahrungen von anderthalb Jahren Corona aus“, sagt der Abgeordnete aus Reinbek. „Wir mussten gezwungenermaßen große Schritte auf dem Weg zur digitalen Schule machen. Das funktionierte mal besser, mal schlechter. Grundsätzlich gehört das Digitale aber zur Schule und zur Erfüllung ihres Auftrages dazu. Jetzt muss doch klar sein: Das Erreichte muss im Schulgesetz abgesichert werden, Regelungslücken geschlossen und neue Perspektiven eröffnet werden. Es darf nicht mehr von der einzelnen Lehrkraft abhängen, ob das digitale Lernen funktioniert.“ Jette Waldinger-Thiering: „Land und Schulträger müssen verpflichtet werden sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte in der Lage sind, am Distanzunterricht teilzunehmen. Es muss klar sein, dass digitales Lernen zur Schule dazugehört und es muss klar sein, wann und unter welchen Bedingungen auch Distanzlernen zum Beispiel per Videokonferenz dazugehört.“

Videokonferenzen sollen nicht mehr der Freiwilligkeit aller Beteiligten überlassen bleiben. Die Teilnahme müsse Teil der Schulpflicht und Teil der Dienstverpflichtung sein. Das bedeutet aus der Sicht von Martin Habersaat aber auch: „Die Technik muss a) überall vorhanden sein, b) funktionieren und c) regelmäßig genutzt werden, weil nur funktioniert, was eingeübt ist. Es muss klar sein, wer wann Distanzunterricht anordnen kann und wie dann die Rechte und Pflichten der Beteiligten aussehen. Auch Schulen sollen Distanzunterricht wählen können, beispielsweise für einzelne Unterrichtssequenzen oder für Projektwochen mit Partnerschulen im Ausland.“ Bei größerem Umfang wäre die Schulaufsicht zu fragen. Schulen sollen beim Distanzunterricht auch kooperieren können. Habersaat: „Wir könnten uns beispielsweise Mathematik-Tutorien vorstellen, die von einer Schule angeboten und von Schülerinnen und Schülern auch anderer Schulen besucht werden könnten. Oder gemeinsame Projektwochen mit Schulen im Ausland.“ Man wolle hier nichts vorgeben, aber Möglichkeiten eröffnen. Jette Waldinger-Thiering: „Auf der anderen Seite ist es uns wichtig, dass das Distanzlernen von Klasse 1-6 nicht mit Notenzwang und Druck verbunden ist. Hier muss aus vielen schlechten Erfahrungen der vergangenen Monate gelernt werden.“

 

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