Erprobung von Informatik als Pflichtfach


Schleswig-Holstein konzentriert sich auf die Gymnasien: 

345 aus- oder weitergebildete Informatiklehrkräfte unterrichten an den allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Das wäre ein guter Grundstock für einen verbindlichen Informatikunterricht an den 100 Gymnasien und 181 Gemeinschaftsschulen im Land. Es wären immerhin fast zwei Fachlehrkräfte pro Schule – wenn sie denn gleichmäßig verteilt wären. Zu dieser Einschätzung kommt Martin Habersaat. Der Landtagsabgeordnete aus Reinbek ist bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und hatte bei der Landesregierung den aktuellen Stand des Informatikunterrichts nachgefragt. Besonders im Südosten des Landes sieht er ein Ungleichgewicht bei der derzeitigen Erprobungsphase. 

Informatik als Pflichtfach wird bis zum Sommer 2024 an 80 Schulen in Schleswig-Holstein erprobt. Dann soll ein einheitliches Angebot an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen verpflichtend eingeführt werden. Doch die Informatiklehrkräfte sind noch sehr ungleich im Land verteilt. An den 80 Schulen, die Informatik als Pflichtfach erproben, schwankt ihre Zahl zwischen 0 (hier unterrichten Lehrkräfte die sich gerade weiterbilden lassen) und fünf. Habersaat: „Durch die gewählte Struktur der Erprobung wird es 2024 sehr ungleiche Voraussetzungen an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geben.“ Unter den 80 Schulen, die heute erproben, befinden sich 54 Gymnasien, 18 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und acht Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Damit bieten heute 54 Prozent der Gymnasien Informatik als Pflichtfach an, aber nur 18 Prozent der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und sogar nur 13 Prozent der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Im Kreis Herzogtum Lauenburg seien nur drei Schulen in Mölln dabei (zwei Gymnasien und eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe), in Stormarn neun Schulen, davon acht Gymnasien und eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe. 

Es sei nicht das erste Mal, dass Bildungsministerin Prien strukturelle Weichenstellungen zu Ungunsten der Gemeinschaftssschulen vornehme. Habersaat: „In ihre Verantwortung fallen bereits die Trennung der Ausbildung von angehenden Lehrkräften an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung der in Abschulungsmöglichkeiten für die Gymnasien, die „Pflicht“ zur Aufnahme herausfordernder Schüler*innen für die Gemeinschaftsschulen und ungleiche Beförderungsmöglichkeiten von Lehrkräften  nach A14.“

 

Material: 

Kleine Anfrage 20/521