Wollen wir gar keine Lehrkräfte aus dem Ausland?

Schulbücher (Pixabay)

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können in Deutschland anerkannt werden. In Schleswig-Holstein haben in den letzten fünf Jahren 934 Lehrkräfte beim Bildungsministerium beantragt, ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. In 20 Fällen wurde die Qualifikation unmittelbar anerkannt, in 192 Fällen abgelehnt. Der häufigste Fall ist der, dass sogenannte Ausgleichsmaßnahmen verlangt werden. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, fordert Verbesserungen im Verfahren. Er sagt: „Die Ausbildung von Lehrkräften erfolgt nicht überall auf der Welt nach gleichen pädagogischen und fachlichen Standards wie in Deutschland. Deshalb ist es richtig, hinzusehen und bei Bedarf einen Lehrgang anzubieten. Es geht nicht darum, die Ansprüche abzusenken. Aber es darf auch nicht so aussehen, als wollten wir gar keine Fachkräfte aus dem Ausland. Bereits heute ist jede zehnte Lehrkraft in Schleswig-Holstein keine ausgebildete Lehrkraft. Das Aufstellen unnötiger Hürden können wir uns nicht mehr leisten.“

Vor allem zwei Punkte hat der Abgeordnete identifiziert: Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehören ein Anpassungslehrgang und / oder das Bestehen einer Eignungsprüfung. Hier findet sich laut Habersaat die erste Möglichkeit zur Verbesserung der Situation: „Die Lehrkräfte haben die Wahl, den Lehrgang oder die Prüfung zu wählen. Wer die Prüfung besteht, könnte sofort loslegen. Gut für die Lehrkraft, gut für Schleswig-Holstein. Aber: Wer die Prüfung nicht besteht, ist raus. Kein Wunder, dass sich niemand für diesen Weg entscheidet. Warum ermöglicht man den Menschen nicht die Prüfung, um bei Nichtbestehen beim Anpassungslehrgang gleich zu wissen, wo die Herausforderungen liegen?“

Das zweite Problem ist die geringe personelle Ausstattung des Bildungsministeriums. Im Bildungsministerium ist nur eine Stelle für die Bearbeitung dieser Anträge vorgesehen (und 0,4 Stellenanteile für die Erstellung ggf. Anpassung der Landesverordnung zur Gleichstellung von ausländischen Lehramtsqualifikationen und Grundsatzangelegenheiten). Habersaat: „Hier wird die zweite Verbesserungsmöglichkeit offensichtlich. Immer wieder beklagen sich Bewerber*innen über lange Bearbeitungszeiten. Einer jungen Frau aus Deutschland, die in Dänemark ausgebildet wurde, wurde dem Vernehmen nach ein Bearbeitungszeitraum von etwa neun Monaten avisiert. Sie blieb daraufhin in Dänemark. So etwas können wir uns nicht mehr leisten!“