Ein Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags erhält seit dem 1. Juli 2023 eine monatliche Diät in Höhe von 9.509 Euro (brutto)*.
Ehemalige Abgeordnete erhalten nach ihrem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. Für jedes Jahr im Landtag sind das 1,5 Prozent der aktuellen Diät – maximal 60 Prozent.
Fahrtkosten im Rahmen des Mandats werden erstattet, bei terminbedingten Übernachtungskosten (zum Beispiel während der Landtagssitzungen in Kiel) besteht Anspruch auf Kostenerstattung. Weitere Absicherungen, Zulagen oder Sitzungsgelder gibt es nicht.
Einen Zweitberuf habe ich nicht, ich wüsste auch nicht, wie ich dann meinen Aufgaben als Abgeordneter noch ausreichend nachkommen sollte. Als Beamter bin ich von der Freien und Hansestadt Hamburg für die Dauer meines Mandats beurlaubt.
*Grundlage für die jährlich zum 1. Juli stattfindende Anpassung der Diäten ist nach § 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Meldung des Statistikamtes Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Beamten) in Schleswig-Holstein.